Derzeitige Situation
In den vergangenen Jahrzehnten sind Milliardenbeträge in die öffentliche Kanalisation investiert worden, um die Regenabflüsse überflutungsfrei abzuleiten und die hygienischen Verhältnisse durch die vollständige Ableitung des Schmutzwassers aufrechtzuerhalten. Der Zustand der öffentlichen Kanalisation wird regelmäßig erfasst und – wo erforderlich – saniert. Zur Zeit sind ca. 80 % der Netze untersucht worden. Eine ganz andere Situation besteht bei den auf privaten Grundstücken liegenden Abwasserleitungen und sonstigen Entwässerungseinrichtungen wie z.B. Schächte. Als Überbegriff wird in der Fachsprache von Grundstücksentwässerungsanlagen gesprochen. Nach einer Umfrage der DWA von 2004 sind hier nur bei ca. 10 % der Kommunen Untersuchungsprogramme durchgeführt worden. Der Zustand dieser privaten Anlagen ist demnach weitgehend unbekannt. In Baden-Württemberg wurden zwei Modellprojekte durchgeführt. Diese haben gezeigt, dass die technischen Voraussetzungen zur Untersuchung vorhanden und ein großer Teil der privaten Abwasserleitungen schadhaft sind. Dieses Ausmaß entspricht den Erfahrungen aus anderen Bundesländern.
Zum Vergleich: Bei der öffentlichen Kanalisation sind ca. 20 % der Kanäle so schadhaft, dass sie sofort oder mittelfristig saniert werden müssen. Die Grundstücksentwässerungsanlagen sind demnach in einem wesentlich schlechteren Zustand als die öffentliche Kanalisation. Es besteht dringender Handlungsbedarf, die privaten Grundstücksentwässerungsanlagen zu inspizieren und – wo erforderlich – zu sanieren. Die Dringlichkeit der Untersuchung und Sanierung wird deutlich, wenn man sich vor Augen hält, dass die privaten Abwasserleitungen ca. doppelt so lang sind wie die des öffentlichen Kanalnetzes. Die von undichten Kanälen und Grundstücksentwässerungsanlagen ausgehenden Gefahren und Folgen sind vergleichbar.
Der Eigentümer sollte darüber hinaus ein Eigeninteresse an einer funktionierenden Grundstücksentwässerung besitzen, da schadhafte Leitungen
• zu einem Rückstau infolge verstopfter Leitungen führen,
• bei Starkregen Überflutungen verursachen und
• zu einer Zerstörung der Bausubstanz infolge Wasserschäden führen können
DWA Landesverband Baden-Württemberg
Rennstraße 8 | 70499 Stuttgart | Telefon: 0711 99589-100 | E-Mail: info(at)dwa-bw.de
© Deutsche Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall e. V. // (DWA)
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