DWA – Deutsche Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall e.V. – Landesverband Baden-Württemberg – Rennstraße 8 – 70499 Stuttgart

9. Noch mehr Fragen ...

Wer den Dichtheitsnachweis nach Fristablauf nicht vorlegen kann, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die mit einem Bußgeld geahndet werden kann. Außerdem müssen Sie damit rechnen, dass die Gemeinde / Stadt Ihnen zu einem späteren Zeitpunkt eine zeitlich befristete Sanierungsverfügung zustellt. Unter Umständen besteht sogar ein Straftatbestand, wenn die Grundstücksentwässerung defekt ist (§ 324 StGB: Unbefugte Gewässerverunreinigung – bis zu 5 Jahre Freiheitsentzug oder Geldstrafe).

In technischer Hinsicht lässt sich mit einer Kamera-Inspektion kein sicherer Dichtheitsnachweis führen. Die Praxis beweist immer wieder, dass auch optisch intakte Leitungen zu einem hohen Prozentsatz bei Wasserdichtheitsprüfungen „durchfallen“. DIN 1986-30 lässt aber die Kamerauntersuchung als Dichtheitsnachweis „im Sinne dieser Norm“ für Leitungen zu, in denen ausschließlich häusliches Abwasser abgeleitet wird. Nur durch eine Druckprüfung mit Wasser oder Luft lässt sich jedoch die physikalische Dichtheit einer Leitung wirklich nachweisen. Um die Frage nach der Ursache einer Undichtheit zu beantworten und einen sinnvollen Sanierungsvorschlag zu erarbeiten, sind Kamerainspektionen ohnehin unentbehrlich.

Der Grundstückseigentümer hat einige Möglichkeiten, die Kosten für Inspektion, Dichtheitsprüfung und Sanierung zu reduzieren:

  • Stellen Sie frühzeitig die notwendigen Planunterlagen zusammen oder beschaffen Sie diese beim Bauordnungsamt (z.B. Katasterpläne des Grundstücks)
  • Suchen sie selbst nach den Schächten auf dem Grundstück und nach Revisionsöffnungen und Bodeneinläufen im Gebäuden
  • Schaffen Sie Zugang zu Revisionsklappen und -schächten
  • Koordinieren Sie Inspektions- und Sanierungsvorhaben mit gleichfalls betroffenen Nachbarn – gemeinsam „Einkaufen“ bringt bessere Preise!
  • Ganz allgemein ist qualifizierte Beratung ein entscheidender Ansatz, um Kosten zu sparen: Gute Beratung hilft Ihnen, kostspielige Fehler zu vermeiden.

Wenn Sie die richtige Gebäudeversicherung und die richtige Versicherungspolice haben – möglicherweise ja. Sie sollten Ihre Gebäudeversicherung umgehend daraufhin prüfen, ob sie defekte Abwasserleitungen mit abdeckt. Die Deckung von Sanierungskosten durch eine Wohngebäudeversicherung setzt zwei Dinge voraus:

  1. dass der Grundstückseigentümer eine Police hat, die eine „erweiterte Versicherung von Ableitungsrohren auf dem versicherten Grundstück“ (Klausel 7262 VGB) beinhaltet.* Solch eine Erweiterung bietet derzeit nur noch eine Minderheit der Gebäudeversicherer an und dann zu spürbaren Preisaufschlägen.
  2. dass der Defekt an der Leitung dem versicherten Schadensbild entspricht. Grundsätzlich sind nämlich ausschließlich Bruchschäden versichert (frostbedingt oder durch andere äußere Einflüsse bewirkt), also Risse, Scherben und Einbrüche. Merke: Ein gescheiterter Dichtheitsnachweis allein ist noch lange kein Versicherungsschaden! Außerdem muss der Schaden hinreichend dokumentiert sein. Das heißt, eine Videodokumentation ist unerlässlich. Es gilt der Grundsatz: Kein Bild – kein Geld.

Zu dieser zwischen Baumbesitzern und Leitungsbetreibern naturgemäß heftig umstrittenen Frage gibt es etliche Rechtsprechung, die jedoch in sich nicht widerspruchsfrei ist: Hier haben Gerichte recht unterschiedliche Urteile gefällt. Technisch gesehen ist festzuhalten, dass Wurzeln nur dort ins Rohr eindringen können, wo bereits eine Undichtigkeit, also eine Vorschädigung des Rohrs besteht (undichte Rohrverbindungen, Risse). Gerade bei älteren Rohrleitungen ist dies aber häufig der Fall, bei alten Leitungen mit Teerstrickdichtung praktisch regelmäßig. Einmal ins Rohr eingedrungen, können Wurzeln die Entwicklung von Schäden weiter voran treiben. Gegen Wurzeln hilft (außer der Beseitigung der Bäume) nur ein neu verlegtes Rohr mit korrekt ausgeführten Dichtungen oder eine lückenlose Auskleidung der betroffenen Leitung mit einem Schlauchliner, der Wurzeleinwuchs meist zuverlässig stoppt. Vorsicht aber bei nachträglich auf gefrästen, ihrerseits nicht ausgekleideten Seitenzuläufen. Hier können sich die Wurzeln sehr bald wieder „einschleichen“.

Für Inspektions- und Sanierungsfirmen gibt es ein sehr großes Auftragspotential. Das hat auch eine Reihe unseriöser Firmen („Kanalhaie“) erkannt. Bei den „Kanalhaien“ arbeiten oftmals Drückerfirmen und Kanaldienstleistungsunternehmen zusammen. Die Drückerkolonnen gehen auf Kundenfang. Bevorzugt werden ältere Eigentümer von Einfamilienhäusern an der Haustür angesprochen und regelrecht überrumpelt. Aber auch jüngere Hauseigentümer sind vor den Machenschaften dieser dubiosen Firmen nicht gefeit. Die Masche der unseriösen Firmen ist ganz einfach: Es wird eine Kamerauntersuchung der Grundleitung zu einem sehr geringen Pauschalpreis angeboten. Meist wird auf die sofortige Unterzeichnung eines oftmals überteuerten oder sogar unnötigen Arbeitsauftrages gedrängt. Es besteht kein Grund zur Eile! Vergleichen Sie in Ruhe die Preise der Fachfirmen für eine seriöse Dichtheitsprüfung, auch für eventuell notwendige Arbeiten an Ihren Abwasserkanälen! Seriöse Firmen machen in der Regel keine Haustürgeschäfte!

Nur indirekt. Zwar ist der Eigentümer der Immobilie für die Dichtheit der Kanäle verantwortlich, als Mieter müssen Sie jedoch der vom Eigentümer beauftragten Firma gegebenenfalls Zutritt zur Abwasseranlage gewähren. Es kann auch sein, dass Sie für einen kurzen Zeitraum der Prüfung Ihre sanitären Anlagen und anderen Abwasser produzierenden Geräte wie Waschmaschine oder Spülmaschine nicht benutzen können.

… ein Trennsystem? = Entwässerungssystem, üblicherweise bestehend aus zwei Leitungs-/Kanalsystemen für die getrennte Ableitung von Schmutz- und Niederschlagswasser.

… ein Mischsystem? = Entwässerungssystem zur gemeinsamen Ableitung von Schmutz- und Niederschlagswasser im gleichen Leitungs-/Kanalsystem.

… ein Kontrollschacht? = Schachtbauwerk, in der Regel begehbar (mit Steigeinrichtung) zur Überprüfung, Unterhaltung und Reinigung von Rohrleitungen.

… eine Revisionsöffnung? = Kontroll- oder Revisionsöffnung, nicht begehbar (ohne Einstiegmöglichkeit) zur Überprüfung und Reinigung von Rohrleitungen der Grundstücksentwässerung.

… ein Übergabeschacht? = Kontrollschacht in der Nähe der Grundstücksgrenze, letzter Schacht der Grundstücksentwässerung auf dem Privatgrundstück vor dem Anschluss an die öffentliche Kanalisation

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