DWA – Deutsche Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall e.V. – Landesverband Baden-Württemberg – Rennstraße 8 – 70499 Stuttgart

3. Wann muss geprüft werden?

k3-1

Grundsätzlich gilt:
Abwasserleitungen müssen dicht sein!

Zeitspannen für die wiederkehrenden Prüfungen enthält die DIN 1986 Teil 30 (Stand Februar 2012). Diese Norm ist in Baden-Württemberg nicht offiziell eingeführt. Die Angaben in der Norm sind somit nicht verbindlich. Zwischen den einzelnen Bundesländern gibt es hier momentan rechtliche Unterschiede.

k3-2

Grundsätzlich gilt:
Abwasserleitungen müssen dicht sein!

Eine konkrete einheitliche Frist zum Dichtheitsnachweis ist in Baden-Württemberg bislang nicht vorgegeben. Die Gemeinden können die Vorgehensweise bei der Dichtheitsprüfung in Ihren Abwassersatzungen individuell regeln.

Häufig werden Dichtheitsprüfungen bei Neubau- oder Umbaumaßnahmen bereits heute verlangt. Anlassbezogen (z.B. in Wasserschutzgebieten) können auch Fristen vorgegeben sein. Nähere Informationen hierzu erhalten Sie in Ihrem Bauamt.

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