DWA – Deutsche Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall e.V. – Landesverband Baden-Württemberg – Rennstraße 8 – 70499 Stuttgart

5. Wer darf prüfen?

k5-1-1

Wer darf prüfen?

Nur Fachbetriebe mit sachkundigem Personal und entsprechender Geräteausstattung dürfen die Dichtheitsprüfungen durchführen!

k5-2-1

Das eingesetzte Fachpersonal muss

bau-, betriebs- und materialtechnisches Fachwissen aus dem Abwasserbereich besitzen
und
die Sachkunde zur Untersuchung und Dichtheitsprüfung von Grundstücksentwässerungsanlagen durch geeignete Schulungsmaßnahmen erworben haben.

k5-3-1

Folgende Geräte sind erforderlich:

  • Hochdruck-Spülanlage
  • abbiegefähiges Kamerasystem mit Dreh- Schwenkkopftechnik,
  • Ortungssender zur Lagebestimmung,
  • digitales Aufnahmegerät mit Archivierung auf Speichermedien
k5-4-1

Gütezeichen

Der Nachweis gilt als erbracht, wenn der Fachbetrieb im Besitz eines entsprechenden Gütenachweises ist, z.B. Güteschutz Kanalbau – RAL-GZ 961 „I, R, D“ oder Güteschutz Grundstücksentwässerung – RAL-GZ 968 „G“.
Informieren Sie sich bitte beim Bauamt oder Abwasserverband Ihrer Gemeinde über zugelassene Fachbetriebe!

© DWA – Deutsche Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall e.V. – Landesverband Baden-Württemberg