Der Nachweis gilt als erbracht, wenn der Fachbetrieb im Besitz eines entsprechenden Gütenachweises ist, z.B. Güteschutz Kanalbau – RAL-GZ 961 „I, R, D“ oder Güteschutz Grundstücksentwässerung – RAL-GZ 968 „G“.
Informieren Sie sich bitte beim Bauamt oder Abwasserverband Ihrer Gemeinde über zugelassene Fachbetriebe!